Prävention
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Arbeitsschutzmaßnahmen zielen darauf ab, präventiv zu wirken, um Risiken möglichst zu verringern oder sogar auszuschließen und unerwünschte negative Folgen für die Beschäftigten abzuschwächen.
Gefährdungsbeurteilung(1)
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Zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die "richtigen" Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Arbeitsschutzorganisation(1)
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Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten zu unterweisen, und zwar so, dass sie Gesundheitsgefährdungen als solche erkennen und darauf sachgerecht reagieren können. Voraussetzung für eine regelgerechte Unterweisung ist eine passgenaue Ausrichtung auf die jeweilige Arbeitssituation im Betrieb.
Arbeitssicherheitsgesetz(1)
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Ein weiteres Grundlagengesetz im Arbeitsschutz ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei.
(1) https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.html